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Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude - Bagatellgrenze als Erheblichkeitsschwelle

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/639Zak 2009, 397 Heft 20 v. 17.11.2009

KSchG § 31e Abs 3

RL 90/314/EWG : Art 5

Die Erheblichkeitsschwelle für den Ersatz entgangener Urlaubsfreude nach § 31e Abs 3 KSchG darf nicht zu restriktiv gehandhabt werden, sondern ist im Sinne einer Bagatellgrenze zu verstehen. Keinesfalls beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf ganz massive Mängel, die zu einer hypothetischen Reisepreisminderung von mindestens 50 % führen.

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