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Die Prozessverbindung im Zivilverfahren

ThemaMag. Matthias SchimkaZak 2009/625Zak 2009, 383 Heft 20 v. 17.11.2009

Auch wenn die derzeit von der ZPO zur Verfügung gestellten verfahrensrechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um Massenverfahren angemessen zu bewältigen, und insofern Reformbedarf besteht, so bietet die Prozessverbindung gem § 187 ZPO dennoch eine Möglichkeit, eine einheitliche Beurteilung von Massenansprüchen zu erreichen (vgl dazu etwa Kodek in Gabriel/Pirker-Hörmann 318 f; Kodek, RZ 2005, 34 f). Der folgende Beitrag widmet sich daher der systematischen Darstellung dieser Bestimmung.

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