Das BMJ hat einen Erlass zur Rom I-VO über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht veröffentlicht (JABl 2009/27), in dem die Entwicklung und der Inhalt der Neuregelung kurz dargestellt werden (siehe auch Zak 2008/457, 270). Die Rom I-VO, die das EVÜ ersetzt, ist auf ab dem 17. 12. 2009 (Geltungsbeginn) geschlossene Verträge anzuwenden.