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2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz

In aller KürzeZak 2009/4Zak 2009, 2 Heft 1 v. 14.1.2009

Am 29. 12. 2008 wurde im BGBl (I 2008/146) das 2. Sozialversicherungs-ÄnderungsG 2008 kundgemacht. Dieses Gesetz stellt ua klar, auf welche Beträge die Ausgleichszulagenrichtsätze und in Folge auch die Werte für die Ermittlung des Existenzminimums ab 1. 11. 2008 erhöht wurden. Zu den Beträgen siehe bereits Zak 2008/751, 432.

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