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Vollstreckung eines in Liechtenstein erwirkten Exekutionstitels in Österreich

RechtsprechungInternationalZak 2009/612Zak 2009, 379 Heft 19 v. 3.11.2009

EO § 81, § 84 Abs 2 Z 2

Die Voraussetzungen für die Anerkennung und Vollstreckung eines in Liechtenstein erwirkten Exekutionstitels in Österreich richten sich nicht nach §§ 80 f EO, sondern nach dem Vollstreckungsübereinkommen BGBl 1975/114. Für das Verfahren gelten die §§ 83 ff EO.

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