vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung von Rückforderungsansprüchen für zu Unrecht eingehobene Mautentgelte

RechtsprechungSchuldrechtZak 2009/504Zak 2009, 314 Heft 16 v. 15.9.2009

ABGB §§ 1431, 1435, 1479, 1480, 1486

Der Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung von zu Unrecht eingehobenen Mautentgelten (hier: Brennermaut) verjährt nach der allgemeinen Regel des § 1479 ABGB in 30 Jahren. Eine analoge Anwendung der in § 1480 ABGB vorgesehenen dreijährigen Verjährungsfrist scheidet aus, weil es sich bei Mautentgelten um keine periodisch wiederkeh-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte