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Kein Kellereigentum an einem Gewölbe, das mit einem oberirdischen Gebäude verbunden ist

RechtsprechungSachenrechtZak 2009/501Zak 2009, 313 Heft 16 v. 15.9.2009

ABGB § 300

Die Begründung von gesondertem Eigentum an einem Bauwerk unterhalb der Erdoberfläche (Kellereigentum) setzt voraus, dass das Bauwerk - abgesehen von bloßen Hilfseinrichtungen wie Entlüftungsschächten - nicht über die Oberfläche des Grundstücks hinausragt.

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