ABGB § 143
Der Elternunterhaltsanspruch nach § 143 ABGB umfasst nicht bloß den notdürftigen, sondern den angemessenen Unterhalt. Eigene Einkünfte des Elternteils in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes schließen Unterhaltsansprüche gegen Nachkommen nicht zwingend wegen Selbsterhaltungsfähigkeit aus.