ABGB § 94
Regelmäßige, freiwillige Zuwendungen, die der Unterhaltsschuldner ohne rechtliche Verpflichtung aus familiären Gründen oder von seinem Lebensgefährten erhält, fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage.
OGH 3. 6. 2009, 7 Ob 99/09y
ABGB § 94
Regelmäßige, freiwillige Zuwendungen, die der Unterhaltsschuldner ohne rechtliche Verpflichtung aus familiären Gründen oder von seinem Lebensgefährten erhält, fallen nicht in die Unterhaltsbemessungsgrundlage.
OGH 3. 6. 2009, 7 Ob 99/09y