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Schmerzengeld für Todesangst wegen einer allergischen Reaktion

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/473Zak 2009, 298 Heft 15 v. 1.9.2009

ABGB § 1325

2.000 EUR Schmerzengeld: Wegen einer allergischen Reaktion auf eine schmerzstillende Infusion litt die Geschädigte für zehn Minuten an starken seelischen Schmerzen in Form von Todesangst (Zurückweisung der Revision).

OGH 3. 6. 2009, 7 Ob 43/09p

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