ABGB § 1325
2.000 EUR Schmerzengeld: Wegen einer allergischen Reaktion auf eine schmerzstillende Infusion litt die Geschädigte für zehn Minuten an starken seelischen Schmerzen in Form von Todesangst (Zurückweisung der Revision).
OGH 3. 6. 2009, 7 Ob 43/09p