ABGB § 879 Abs 1, § 1090
Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für den 8. Dezember (sofern es sich um keinen Sonntag handelt) in einem Bestandvertrag über Geschäftsflächen in einem Einkaufszentrum ist weder gesetz- noch sittenwidrig.
ABGB § 879 Abs 1, § 1090
Die Vereinbarung einer Betriebspflicht für den 8. Dezember (sofern es sich um keinen Sonntag handelt) in einem Bestandvertrag über Geschäftsflächen in einem Einkaufszentrum ist weder gesetz- noch sittenwidrig.