Es handelt sich um die aktualisierte und überarbeitete Fassung der von Enzinger und Zankl betreuten Dissertation des Verfassers. Weil seit der Aufhebung der anonymen Konten Kundengeheimnisse ausschließlich durch das Bankgeheimnis geschützt sind, ist zu erwarten, dass diesem tendenziell sogar zunehmende Bedeutung zukommt. Dass nunmehr eine aktuelle Arbeit zum Bankgeheimnis aus zivilrechtlicher Sicht vorliegt (zum Strafverfahren vgl Flora, Das Bankgeheimnis im gerichtlichen Strafverfahren [2007]), ist daher höchst erfreulich.