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Keine Anwendung der EuGVVO auf insolvenznahe Verfahren

RechtsprechungInternationalZak 2009/438Zak 2009, 278 Heft 14 v. 11.8.2009

EuGVVO: Art 1 Abs 2 lit b

Gem Art 1 Abs 2 lit b EuGVVO sind Konkurse, Vergleiche und ähnliche Verfahren vom Anwendungsbereich der VO ausgenommen. Diese Ausnahme erfasst auch andere Verfahren, die in engem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren stehen.

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