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Abbiegeverbot bezieht sich nur auf die nächste Querstraße

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/433Zak 2009, 276 Heft 14 v. 11.8.2009

ABGB § 1311

StVO § 51 Abs 2, § 52 Z 3a und 3b

Das Vorschriftszeichen "Einbiegen verboten" bezieht sich immer nur auf die nächste Querstraße, auch wenn das Abbiegeverbot nach der Absicht des Verordnungsgebers für beide folgenden Querstraßen gelten sollte.

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