Österreich hat den Beitritt des Commonwealth der Bahamas (BGBl III 2009/83) sowie der Republik San Marino (BGBl III 2009/84) zum Haager Kindesentführungsübereinkommen (BGBl 1988/512) angenommen. Im Verhältnis zwischen Österreich und den genannten Staaten gilt das Übereinkommen seit 1. 9. 2009. Das HKÜ ist gem Art 35 auf Kindesentführungen anwendbar, die sich ereignet haben, nachdem das Übereinkommen im Verhältnis zwischen den beteiligten Staaten in Kraft getreten ist. Eine Liste der Vertragsstaaten samt dem Datum der Beitrittsannahmen kann auf der Webseite der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (hcch.e-vision.nl ) abgerufen werden.