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Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Mitgliedstaaten

In aller KürzeZak 2009/416Zak 2009, 262 Heft 14 v. 11.8.2009

Am 31. 7. 2009 wurden im ABl die VO (EG) 662/2009 zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten über spezifische Fragen des auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendenden Rechts (L 200/25) sowie die VO (EG) 664/2009 zur Einführung eines Verfahrens für die Aushandlung und den Abschluss von Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten, die die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Entscheidungen in Ehesachen, in Fragen der elterlichen Verantwortung und in Unterhaltssachen sowie das anwendbare Recht in Unterhaltssachen betreffen (L 200/46), veröffentlicht. Beide VO legen ein Verfahren fest, in dem Mitgliedstaaten die Änderung bestehender bzw der Abschluss neuer völkerrechtlicher Verträge mit Drittstaaten über bestimmte zivilrechtliche Fragen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, von der Kommission gestattet werden kann (insb solange die Gemeinschaft ihre Außenkompetenz nicht selbst wahrnimmt). Die VO, die für alle Mitgliedstaaten außer Dänemark gelten, treten am 20. 8. 2009 in Kraft.

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