Der Beitrag bietet eine ausführliche Zusammenfassung des Inhalts der VO (EG) 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen. Die VO ist ab 18. 6. 2011 anzuwenden.