Mit dem am 1. 6. 2009 in Kraft getretenen 2. GeSchG wurden die einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre umgestaltet (siehe Zak 2009/126, 91). Beck stellt die Voraussetzungen dieser Verfügungen in Form einer Checkliste dar. Deixler-Hübner bietet einen Überblick über sämtliche Inhalte der Novelle.