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Schadenersatz für die Kosten einer schulmedizinisch nicht anerkannten Behandlung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/397Zak 2009, 257 Heft 13 v. 21.7.2009

ABGB § 1295 Abs 1, §§ 1325, 1326

Die Kosten einer in der Schulmedizin nicht anerkannten Behandlung (hier: Delfintherapie) sind dem Geschädigten zu ersetzen, wenn

er einen im Kausalzusammenhang (zumindest Mitkausalität) stehenden Erfolg nachweisen kann und

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