ABGB § 484
Die Sommernutzung der Abfahrtstraße für Mountainbike-Downhill-Rennen ist keine zulässige Erweiterung der eingeräumten Schiabfahrtsservitut.
OGH 29. 4. 2009, 7 Ob 241/08d
ABGB § 484
Die Sommernutzung der Abfahrtstraße für Mountainbike-Downhill-Rennen ist keine zulässige Erweiterung der eingeräumten Schiabfahrtsservitut.
OGH 29. 4. 2009, 7 Ob 241/08d