Nach der Vorabentscheidung des EuGH in der Rs C-204/08 , Rehder/Air Baltic, kann eine Klage auf Ausgleichszahlungen iSd Fluggäste-VO 261/2004 - gestützt auf den Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts nach Art 5 Nr 1 EuGVVO - sowohl bei dem Gericht des vereinbarten Abflugorts als auch bei dem Gericht des vereinbarten Ankunftsorts eingebracht werden.