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Neulackierung eines Gebrauchtwagens - kein Mangel

In aller KürzeZak 2009/373Zak 2009, 242 Heft 13 v. 21.7.2009

Der Umstand, dass der verkaufte, mehrere Jahre alte Gebrauchtwagen vor der Übergabe zur Beseitigung von Kratzspuren neu lackiert worden ist, begründet nach Auffassung des deutschen BGH (VIII ZR 191/07) noch keinen Sachmangel. Bei Fehlen einer besonderen Beschaffenheitsvereinbarung könne der Käufer nicht damit rechnen, dass ein Gebrauchtfahrzeug noch die Originallackierung aufweist.

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