EO §§ 331 ff
ABGB § 1183
Auf den Miteigentumsanteil eines GesBR-Gesellschafters kann nach den §§ 331 ff EO Exekution geführt werden. Der Miteigentumsanteil muss im Exekutionsantrag nicht ziffernmäßig bezeichnet werden. Die Pfändung ist auch ohne gleichzeitig gestellten Verwertungsantrag zulässig.