Die gesetzgebenden Organe der EU sind sehr aktiv: Neben der Rom-I-VO wurden in den letzten Wochen eine neue Verbraucherkredit-RL und eine Mediations-RL verabschiedet.
1. Gesetzgebung
1.1. Primärrecht
Vertrag von Lissabon (Reformvertrag)
Der Vertrag von Lissabon wurde im April vom österreichischen Nationalrat und Bundesrat beschlossen sowie auch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und damit endgültig ratifiziert. Die ausführliche Begründung des Bundespräsidenten findet sich hier: hofburg.at/show_content2.php?s2id=1069. In der Zwischenzeit wurde der Vertrag auch von Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Malta, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Ungarn und somit bereits von 10 MS ratifiziert und vom EP angenommen; die Parlamente von Lettland und Litauen haben den Vertrag ebenso beschlossen. In Deutschland hat der Bundestag bereits zugestimmt, der entsprechende Beschluss des Bundesrates ist für 23. 5. 2008 terminisiert; in Großbritannien fehlt noch die Zustimmung des Oberhauses, in Polen „noch“ die Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten. Irland ist als einziger MS der EU verfassungsrechtlich verpflichtet, ein Referendum über den Vertrag abzuhalten, welches für 12. 6. 2008 geplant ist.