ABGB § 163b
Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft eines anderen als des derzeit als Vater geltenden Mannes („Vätertausch“) steht dem Kind zeitlich unbeschränkt zur Verfügung.
OGH 19. 12. 2007, 9 Ob 76/07b
ABGB § 163b
Der Antrag auf Feststellung der Vaterschaft eines anderen als des derzeit als Vater geltenden Mannes („Vätertausch“) steht dem Kind zeitlich unbeschränkt zur Verfügung.
OGH 19. 12. 2007, 9 Ob 76/07b