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Verwaltungskosten-Pauschalsätze von gemeinnützigen Bauvereinigungen

GesetzgebungZak 2008/263Zak 2008, 152 Heft 8 v. 29.4.2008

Mit einer Änderung der ERVO 1994 durch die V BGBl II 2008/125, die am 1. 5. 2008 in Kraft tritt, werden die Pauschalsätze für die Verwaltungskosten von gemeinnützigen Bauvereinigungen nach § 6 Abs 1 Z 1 ERVO für 2008/2009 festgesetzt (siehe Tabelle).

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