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Prader/Malaun, Unmöglichkeit der Leistung am Beispiel Rechnungslegung, immolex 2008, 38.

LiteraturübersichtMiet- und WohnrechtZak 2008/143Zak 2008, 80 Heft 4 v. 5.3.2008

Die Autoren weisen darauf hin, dass die wohnrechtliche Rechnungslegungspflicht des Vermieters oder des Verwalters gem § 1447 ABGB entfällt, wenn die Abrechnung - zB aufgrund des Verlustes von Unterlagen durch einen Wasserschaden (5 Ob 134/91 = wobl 1992/141) - unmöglich wird. Da es sich bei Abrechnungen idR um teilbare Leistungen handle, könne auch Teilunmöglichkeit vorliegen. Bei verschuldeter Unmöglichkeit habe der Abrechnungsschuldner gem § 920 ABGB Schadenersatz zu leisten, wobei der Schaden nach § 273 ZPO festgesetzt werden könne.

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