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Fehlende Regendichtheit eines Oldtimer-Cabrios - kein geringfügiger Mangel

RechtsprechungSchuldrechtZak 2008/88Zak 2008, 54 Heft 3 v. 19.2.2008

ABGB § 932 Abs 4

Bei geringfügigen Mängeln ist die Wandlung ausgeschlossen. Das Fehlen einer Eigenschaft, an deren Vorhandensein der Übernehmer ein besonderes Interesse deutlich gemacht hat (hier: Regendichtheit eines Oldtimer-Cabrios), stellt aber jedenfalls einen mehr als nur geringfügigen Mangel dar, selbst wenn dieser Mangel mit einem im Vergleich zum Kaufpreis geringfügigen Aufwand behoben werden könnte.

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