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Außerstreitverfahren - kein Rechtsmittel gegen Entscheidungsvorbehalt

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/660Zak 2008, 378 Heft 19 v. 29.10.2008

AußStrG §§ 36, 45

Auch im neuen Außerstreitverfahren ist ein Beschluss, mit dem die Entscheidung über gestellte Anträge - zB bis zum Abschluss von Erhebungen - vorbehalten wird, absolut unanfechtbar.

Seite 378


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