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Schmerzengeld für Trauer mit Krankheitswert über den Unfalltod des 12-jährigen Kindes

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/545Zak 2008, 317 Heft 16 v. 16.9.2008

ABGB § 1325

20.000 EUR Schmerzengeld (nicht mehr begehrt): Trauer der Mutter über den (nicht selbst miterlebten) Unfalltod ihrer 12 Jahre alten Tochter; Depressionen mit Krankheitswert (Psychotherapie mit 33 Sitzungen); komprimiert zwei bis drei Wochen mittelstarke und fünf bis sechs Wochen leichte seelische Schmerzen.

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