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Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags verjährt in 30 Jahren

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/510Zak 2008, 298 Heft 15 v. 26.8.2008

WGG § 17 Abs 1

ABGB § 914, § 1479

Der in § 17 Abs 1 WGG vorgesehene Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags nach Ende des Nutzungsverhältnisses verjährt erst nach 30 Jahren.

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