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Hausbesorgerentgelt - Reinigung von Urinspuren ist nicht besonders ekelhaft

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/509Zak 2008, 298 Heft 15 v. 26.8.2008

MRG § 21 Abs 1 Z 8, § 23

Ein Pauschalbetrag, der dem Hausbesorger nach dem maßgeblichen (hier: Wiener) Mindestlohntarif für die Reinigung einer "besonders ekelerregenden" Verschmutzung zusteht, kann im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden.

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