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Wegweisung schließt Regelungsverfügung über Ehewohnung aus

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/423Zak 2008, 253 Heft 13 v. 15.7.2008

EO § 382 Abs 1 Z 8 lit c, § 382b

Die Wegweisung gem § 382b EO aus der Ehewohnung schließt es aus, die Nutzung der Ehewohnung mit Regelungsverfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c erster Fall EO im Sinn einer Mitbenützung durch den Weggewiesenen zu regeln. § 382b EO ist lex specialis zu § 382 Abs 1 Z 8 lit c erster Fall EO.

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