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Inhaftierung eines Österreichers im Ausland - kein Unterhaltsvorschuss

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/421Zak 2008, 253 Heft 13 v. 15.7.2008

UVG § 4 Z 3

Ein Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 UVG (Haftvorschuss) setzt eine Strafhaft des Unterhaltsschuldners im Inland voraus und kann deshalb nicht gewährt werden, wenn ein österreichischer Staatsbürger im EU-Ausland (hier: Tschechische Republik) inhaftiert ist.

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