ABGB § 879 Abs 3
KSchG § 27d
Der Heimvertrag sieht ein Benützungsentgelt für den Zeitraum zwischen dem Tod des Heimbewohners (und der damit verbundenen Auflösung des Vertragsverhältnisses) und
ABGB § 879 Abs 3
KSchG § 27d
Der Heimvertrag sieht ein Benützungsentgelt für den Zeitraum zwischen dem Tod des Heimbewohners (und der damit verbundenen Auflösung des Vertragsverhältnisses) und