Es handelt sich um die öffentlich-rechtliche Habilitation des Verfassers. Trotz der öffentlich-rechtlichen Ausrichtung der Arbeit ist diese auch für den Zivilisten von großem Interesse, stellt sich doch die Frage nach dem Umfang prozessualer Mitwirkungsrechte und ihrer verfassungsrechtlichen Gewährleistung auch im Zivilverfahren, insbesondere wegen der hier geringeren Regelungsdichte im Außerstreitverfahren. Der Autor leitet das Recht auf Parteistellung nicht nur aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip, sondern auch aus Freiheitsrechten und Gleichheitsrechten ab. Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes kann sich im Einzelfall aber auch eine Verpflichtung des Staates zur Reduzierung von Parteirechten ergeben (S 195). Dieser Aspekt hat im Zivilverfahren etwa für die derzeit geführte Diskussion um die Gruppenklage und Massenverfahren Bedeutung. Eine anregende Lektüre nicht nur für Öffentlichrechtler, sondern auch für jeden, dem an einem vertieften Grundlagenverständnis zentraler verfahrensrechtlicher Fragen gelegen ist.