Der Autor weist darauf hin, dass die Gewerbeanmeldung als Immobilientreuhänder seit 27. 2. 2008 den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 pro geschädigtem Vertragspartner voraussetzt (§ 117 Abs 7 GewO idF BGBl I 2008/42). Immobilientreuhänder, die ihre Gewerbeberechtigung vor diesem Zeitpunkt erworben haben, müssen der Gewerbebehörde bis spätestens 26. 8. 2008 den Bestand einer entsprechenden Versicherung nachweisen (§ 376 Z 16a GewO).