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Schriftliche Nominierung von Schiedsrichtern ersetzt nicht die Schiedsvereinbarung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/346Zak 2008, 199 Heft 10 v. 3.6.2008

ZPO idF vor SchiedsRÄG 2006: § 577 Abs 3, § 584 Abs 2

Die schriftliche Bestellung von Schiedsrichtern durch die Parteien kann die fehlende bzw nicht der gesetzlich vorgesehenen Schriftform entsprechende Schiedsgerichtsvereinbarung nicht ersetzen.

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