ZPO § 204
ABGB § 1380
Mangels einer eindeutigen abweichenden Vereinbarung beinhaltet ein Prozessvergleich auch einen materiell-rechtlichen Vergleich.
ZPO § 204
ABGB § 1380
Mangels einer eindeutigen abweichenden Vereinbarung beinhaltet ein Prozessvergleich auch einen materiell-rechtlichen Vergleich.