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Unfall eines Personengesellschafters - Schadenersatz für verhinderten Verdienstausfall

RechtsprechungSchadenersatzZak 2008/339Zak 2008, 196 Heft 10 v. 3.6.2008

ABGB § 1304, § 1325

EKHG § 7, § 11

Ein Verdienstausfall der Personengesellschaft (hier: deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts) aufgrund des Unfalls eines mitarbeitenden Gesellschafters wurde durch Mehrleistungen verhindert, die Dritte (andere Gesellschafter bzw Angehörige) für den Verletzten erbrachten. Wenn diese Mehrleistungen unentgeltlich erfolgten, ist der verletzte Gesellschafter selbst legitimiert, vom Schädiger Schadenersatz in Höhe der Kosten einer fiktiven Ersatzkraft zu fordern.

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