ABGB § 475, § 489, § 1460
Eine Dachlawinenservitut kann nicht ersessen werden, weil im Herabfallen von Schnee vom Dach des eigenen Hauses auf das Nachbargrundstück keine erkennbare Rechtsausübung liegt.
OGH 27. 3. 2008, 2 Ob 51/08a
ABGB § 475, § 489, § 1460
Eine Dachlawinenservitut kann nicht ersessen werden, weil im Herabfallen von Schnee vom Dach des eigenen Hauses auf das Nachbargrundstück keine erkennbare Rechtsausübung liegt.
OGH 27. 3. 2008, 2 Ob 51/08a