ABGB § 608, § 613, § 615
Nach dem Vorbild einer fideikommissarischen Substitution kann vertraglich ein Besitznachfolgerecht eingeräumt werden (hier: mit Erbübereinkommen).
Die Zwangsversteigerung der mit vorrangigen Pfandrechten belasteten Substitutionsliegenschaft führt nicht zum Erlöschen der fideikommissarischen Substitution bzw des vertraglich eingeräumten Nachfolgerechts. Die Hyperocha aus der Versteigerung tritt als Substitutionsmasse an die Stelle der Liegenschaft.