EheG § 49, § 55, § 56, § 61 Abs 3
ABGB § 879 Abs 1, § 914
Der Verzicht auf eine Scheidungsklage nach § 55 EheG (Auflösung der häuslichen Gemeinschaft) ist unwirksam.
EheG § 49, § 55, § 56, § 61 Abs 3
ABGB § 879 Abs 1, § 914
Der Verzicht auf eine Scheidungsklage nach § 55 EheG (Auflösung der häuslichen Gemeinschaft) ist unwirksam.