Das BMJ hat vor Kurzem den Entwurf für das Familienrechts-Änderungsgesetz 2008 (FamRÄG 2008; 198/ME 23. GP) zur Begutachtung versendet. Geplant ist ua, in „Patchworkfamilien“ eine Vertretungsbefugnis des neuen Ehegatten des obsorgeberechtigten Elternteils in Obsorgeangelegenheiten einzuführen. Unterhaltsvorschüsse nach § 3 UVG sollen in Zukunft bereits ab Einbringung eines Exekutionsantrags gewährt werden können. Weiters soll für internationale Adoptionen ein fakultatives Anerkennungsverfahren eingeführt werden.