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Dienstgeberhaftungsprivileg für Duschunfall des Patienten im Rehab-Zentrum?

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/280Zak 2007, 158 Heft 8 v. 8.5.2007

ASVG § 8 Abs 1 Z 3 lit c, § 35 Abs 2, §§ 175, 333

ABGB § 1295 Abs 1

Der Träger eines Rehabilitations- bzw Kurzentrums kann sich Patienten gegenüber grundsätzlich auf das Dienstgeberhaftungsprivileg berufen, weil diese gem § 8 Abs 1 Z 3 lit c ASVG in der Unfallversicherung teilversichert sind. Der Unfallversicherungsschutz beschränkt sich jedoch idR auf Tätigkeiten, die in innerem Zusammenhang mit den therapeutischen Behandlungen stehen.

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