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Ehegattenunterhalt - Berücksichtigung erbrachter Leistungen, Unterhaltsverwirkung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2007/265Zak 2007, 151 Heft 8 v. 8.5.2007

ABGB § 94

EO § 382 Abs 1 Z 8 lit a

Vom Unterhaltspflichtigen bis zum Entscheidungszeitpunkt des Erstgerichts tatsächlich erbrachte Leistungen müssen im Spruch des Unterhaltstitels (hier: einstweiliger Unterhalt) ziffernmäßig berücksichtigt werden.

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