ABGB § 94
Sozialhilfeleistungen nach dem deutschen Sozialgesetzbuch II sind bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
OGH 22. 2. 2007, 3 Ob 25/07h
ABGB § 94
Sozialhilfeleistungen nach dem deutschen Sozialgesetzbuch II sind bei der Bemessung des Ehegattenunterhalts als Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
OGH 22. 2. 2007, 3 Ob 25/07h