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Nichterfüllung von Bauaufträgen - Verwalter verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich

In aller KürzeZak 2007/256Zak 2007, 142 Heft 8 v. 8.5.2007

Gem § 135 Abs 3 Wr BauO ist der Verwalter anstelle des Eigentümers für die Nichterfüllung von Bauaufträgen verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, sofern er die Tat ohne Veranlassung und Vorwissen des Eigentümers begangen hat.

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