Das BMF hat am 17. 4. 2007 das Protokoll der Bundessteuertagung zu Gebühren und Verkehrsteuern 2005 als Erlass (BMF-010206/0041-VI/5/2007) veröffentlicht. Der Erlass, der eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sicherstellen soll, befasst sich ua mit der Bemessung der Erbschaftssteuer in Zusammenhang mit Vorempfängen und mit der Schenkungssteuer für die Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts. Zur Grunderwerbsteuer für die Übertragung von Liegenschaften in Scheidungsvergleichen wird festgehalten, dass grundsätzlich der dreifache Einheitswert als Steuerbemessungsgrundlage heranzuziehen ist, sofern im Vergleich nicht ausdrücklich eine konkrete Gegenleistung für den Liegenschaftserwerb angeführt ist.